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Maklercourtage in Deutschland: Wer zahlt?

2026-05-13

Maklercourtage in Deutschland: Wer zahlt?
# Maklercourtage in Deutschland: Wer zahlt?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist stets mit verschiedenen Kosten verbunden. Eine dieser Kosten ist die Maklercourtage, die oft für Verwirrung sorgt. Wer zahlt sie eigentlich in Deutschland? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen und erklärt, welche Partei für die Maklercourtage verantwortlich ist.

Was ist die Maklercourtage?

Die Maklercourtage, auch als Maklerprovision bekannt, ist eine Gebühr, die an einen Immobilienmakler für seine Dienstleistung gezahlt wird. Diese Dienstleistung umfasst typischerweise die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Die Höhe der Courtage variiert je nach Region und kann in Deutschland zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises liegen.

Wer zahlt die Maklercourtage?

In Deutschland hängt die Zahlung der Maklercourtage von der Art der Immobilientransaktion ab. Hier sind die gängigsten Szenarien:

1. Verkauf von Wohnimmobilien

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für Wohnimmobilien. Das bedeutet, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, die Courtage zahlen muss. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten, es sei denn, eine Partei übernimmt freiwillig die gesamte Gebühr.

2. Vermietung von Wohnimmobilien

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip schon seit Juni 2015. Hier zahlt derjenige die Maklercourtage, der den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter.

3. Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien sind die Regelungen weniger strikt. Hier können Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter die Maklercourtage frei verhandeln. Oftmals trägt der Käufer oder Mieter einen Teil oder die gesamte Gebühr.

Regionale Unterschiede

Die Höhe der Maklercourtage kann stark variieren, abhängig von der Region. In Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage teilen. In anderen Regionen, wie Berlin, wird die Gebühr häufig komplett vom Käufer getragen.

Vor- und Nachteile der aktuellen Regelungen

Vorteile

  • Transparenz: Die aktuellen Regelungen schaffen Klarheit darüber, wer die Maklercourtage zahlen muss.
  • Kostenteilung: Durch das Bestellerprinzip wird die finanzielle Belastung oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Nachteile

  • Kostensteigerung: Für Verkäufer kann es teurer werden, wenn sie die Maklercourtage vollständig übernehmen müssen.
  • Verhandlungskomplexität: Bei Gewerbeimmobilien kann die Verhandlung über die Courtage komplizierter sein.

Fazit

Die Maklercourtage in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienkaufs und -verkaufs. Die Regelungen, wer diese Gebühr zu zahlen hat, haben sich in den letzten Jahren zugunsten der Klarheit und Transparenz verändert. Käufer und Verkäufer sollten sich jedoch stets über die spezifischen Vorgaben in ihrer Region informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Insgesamt bietet die aktuelle Gesetzgebung eine gerechtere Verteilung der Kosten zwischen den beteiligten Parteien.

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