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Schönheitsreparaturen: Mieter oder Vermieter?

2026-06-07

Schönheitsreparaturen: Mieter oder Vermieter?

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind Maßnahmen zur Verschönerung einer Mietwohnung, die über die Jahre hinweg durch den gewöhnlichen Gebrauch notwendig werden. Dazu gehören das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Türen und Fenstern von innen sowie das Entfernen von Bohrlöchern und das Ausbessern kleinerer Schäden an Wänden.

Rechtliche Grundlagen

Die Frage, wer für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist, wird im Mietrecht geregelt. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung zuständig. Allerdings können Schönheitsreparaturen vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Diese Übertragung muss jedoch klar und eindeutig im Mietvertrag formuliert sein.

Mietvertrag prüfen

Ein Blick in den Mietvertrag ist unerlässlich, um Klarheit über die Verantwortlichkeiten zu erhalten. Enthält der Mietvertrag Klauseln, die die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen, sollten diese Klauseln genau geprüft werden. Nicht alle Regelungen sind rechtlich haltbar. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach Klauseln für unwirksam erklärt, die den Mieter unangemessen benachteiligen.

Wann sind Mieter verantwortlich?

Mieter sind dann zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn der Mietvertrag wirksame Klauseln enthält, die diese Pflicht auf sie übertragen. Üblicherweise handelt es sich dabei um regelmäßige Maßnahmen, die in bestimmten Zeitabständen erfolgen sollen, beispielsweise alle fünf Jahre.

Unwirksame Klauseln

Wichtig ist, dass Klauseln nicht zu starr sein dürfen. Starre Fristen, die den Mieter verpflichten, in festen Intervallen zu renovieren, sind unwirksam. Auch Abwälzungen, die den Mieter zur Renovierung zwingen, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung, sind in der Regel nicht zulässig.

Vermieterpflichten

Sollten die Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein oder fehlen, bleibt die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beim Vermieter. Dies bedeutet, dass der Vermieter bei Auszug des Mieters die Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten tragen muss.

Renovierung bei Auszug

Ein häufiger Streitpunkt ist die Renovierung beim Auszug. Ist der Mieter nicht verpflichtet gewesen, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen durchzuführen, kann der Vermieter trotzdem verlangen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Mieter renovieren muss.

Was tun bei Streitigkeiten?

Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten sollte zunächst das Gespräch zwischen Mieter und Vermieter gesucht werden. Eine einvernehmliche Lösung ist oft die beste. Ansonsten kann der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt für Mietrecht hinzugezogen werden, um die Rechte und Pflichten zu klären.

Fazit

Die Verantwortung für Schönheitsreparaturen hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Mieter sollten diesen sorgfältig prüfen und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen. Vermieter sollten darauf achten, dass ihre Verträge rechtskonform sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine klare Kommunikation und faire Vereinbarungen sind der Schlüssel zu einem harmonischen Mietverhältnis.

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